Als Verwalter verpflichten wir uns, das Verwaltungsobjekt im Interesse des Eigentümers mit dem Ziel des bestmöglichen Ertrages und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten. Wir übernehmen sämtliche Handlungen, die geeignet und erforderlich sind, um das Verwaltungsobjekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten.